Corona-
Überbrü­ckungs­hilfe

Im bishe­rigen Verlauf der Corona-Pandemie haben wir ein Team von Spezia­listen zusam­men­ge­stellt, das Sie optimal bei der Beantragung von Corona-Hilfen unter­stützt. Als eine der größten Steuer­kanz­leien Oberschwabens mit eigener Unter­neh­mens­be­ra­tungs­ge­sell­schaft haben wir ausrei­chend Kapazität und Know-how, Ihren Antrag bestmöglich und vor allem recht­zeitig zu stellen.

 

Nachfolgend haben wir die aktuell wichtigsten Corona-Hilfs­pro­gramme für Sie zusammengestellt:

 

Überbrü­ckungs­hilfe IV

 

Die Überbrü­ckungs­hilfe III Plus des Bundes für Unter­nehmen, Solo-Selbständige, Angehörige der freien Berufe im Haupt­erwerb sowie gemein­nützige Unter­nehmen und Organi­sa­tionen mit einem Jahres­umsatz bis 750 Millionen Euro, die wirtschaftlich am Markt tätig sind, wird fortge­setzt durch die aktuell laufende Überbrü­ckungs­hilfe IV.

 

Die Überbrü­ckungs­hilfe IV schließt zeitlich an die für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 befristete Überbrü­ckungs­hilfe III Plus an.

 

Die Antrags­frist für die Überbrü­ckungs­hilfe IV ist abgelaufen. Die Frist für die Einrei­chung der Schluss­ab­rech­nungen ist der 30.06.2023.
Im Einzelfall kann eine Verlän­gerung der Schluss­ab­rechnung bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
 

 

Ihr persön­licher Ansprechpartner:

Daniel Milz: Ihr Unternehmens- und Personalberater sowie Experte für Mergers and Acquisitions (M&A) für Ravensburg, Weingarten und Umgebung.
Daniel Milz

Dipl.-Betriebswirt (BA)
Unternehmensberater

Fon 0751 5680–176
Mail daniel.milz@spk-gruppe.de

Folgende Eckpunkte wurden für die Überbrü­ckungs­hilfe IV beschlossen:

Eintritts­schwelle für die Antragstellung
  • Umsatz­ein­bruch von mindestens 30% zum Vergleichs­monat 2019
  • Gültige für Unter­nehmen, Solo-Selbständige, Angehörige der freien Berufe mit einem Jahres­umsatz bis zu € 750 Mio.
Förder­sätze, Maximal­för­derung und Perso­nal­pau­schale erhöht
  • Für die Förder­monate maximal Zuschuss von EUR 1.500.000 pro Fördermonat
  • Abschlags­zah­lungen in Höhe von 50% der beantragten Förderung, max. EUR 100.000 je Fördermonat
  • 90% der Fixkosten bei einem Umsatz­ein­bruch von mehr als 70%
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatz­ein­bruch zwischen 50% und 70%
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatz­ein­bruch zwischen 30% und 50%
  • Für junge Unter­nehmen, die zwischen dem 01.01.2019 und 30.09.2021 gegründet wurden, gelten als Vergleichs­um­sätze für Umsatz­verlust, je nach Gründungs­datum, spezielle Durch­schnitts­um­sätze aus 2019 bzw. 2020.
  • Soloselbst­ständige können alter­nativ zur Fixkos­ten­er­stattung eine einmalige Zahlung – „Neustart­hilfe 2022“ – in Höhe von maximal 50 Prozent des durch­schnitt­lichen 3‑Monatsumsatzes im Vergleichs­zeitraum 2019, maximal jedoch EUR 4.500 bekommen.
Weitere Förder­mög­lich­keiten
  • Für Einzel­händler werden Wertver­luste unver­käuf­licher oder saiso­naler Ware als Fixkosten anerkannt
  • Inves­ti­tionen für die bauliche Moder­ni­sierung zur Umsetzung von Hygie­ne­kon­zepten können als Kosten­po­si­tionen geltend gemacht werden
  • Abschrei­bungen bis zu einer Höhe von 50%

Die Schluss­ab­rechnung aller Überbrü­ckungs­hilfen erfolgt wiederum vollständig digita­li­siert über einen „prüfenden Dritten“ (Steuer­be­rater, Wirtschafts­prüfer, verei­digter Buchprüfer, Rechtsanwalt).

Die Antrags­frist für die Schluss­ab­rechnung der Überbrü­ckungs­hilfen ist der 30.06.2023.

 

spk-gruppe-schild-geschlossen

Sie möchten mehr erfahren?

 

Dann melden Sie sich zu unserem kosten­losen und unver­bind­lichen Newsletter an. Hier erhalten Sie in regel­mä­ßigen Abständen wichtige Infor­ma­tionen zu unseren vier Fachge­bieten und, falls gewünscht, Einla­dungen zu spannenden (Online-)Veranstaltungen.

Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.

*Pflicht­felder

FAQ zur Corona-Hilfen

Wer darf diese Corona-Hilfen beantragen? 
  • Unter­nehmer mit Betriebs­stätte oder Sitz in Deutschland, gemeldet bei einem deutschen Finanzamt
  • Solo-Selbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe, sofern dies der Haupt­erwerb ist
  • Sozial­un­ter­nehmen (gemein­nützige Unter­nehmen), die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind
Welche Kriterien müssen für die Antrags­stellung der Überbrü­ckungs­hilfe III und III Plus erfüllt werden? 
  • Das Unter­nehmen hat einen Corona-bedingten Umsatz­ein­bruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenz­monat im Jahr 2019 erlitten

  • Bei Unter­nehmen, die nach 2019 gegründet wurden, gelten andere Regeln. 
Was wird für die Antrags­stellung benötigt? 
  • Vergleichs­um­sätze zum Referenz­monat im Jahr 2019
  • Bei Unter­nehmen, die nach 2019 gegründet wurden, gelten andere Regeln. 
  • Neben den betriebs­wirt­schaft­lichen Auswer­tungen werden die Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen und die letzten Steuer­be­scheide (ESt, KöSt, GewSt) benötigt.

Recht­licher Hinweis
Die SPK-Gruppe übernimmt keinerlei Haftung für die Aktua­lität, Korrektheit und Vollstän­digkeit der bereit­ge­stellten Infor­ma­tionen. Haftungs­an­sprüche gegen die SPK-Gruppe, die sich auf Schäden materi­eller oder immate­ri­eller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nicht­nutzung der darge­bo­tenen Infor­ma­tionen bzw. durch die Nutzung fehler­hafter und unvoll­stän­diger Infor­ma­tionen verur­sacht wurden, sind grund­sätzlich ausge­schlossen, sofern seitens der SPK-Gruppe kein nachweislich vorsätz­liches oder grob fahrläs­siges Verschulden vorliegt. Die SPK-Gruppe behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Infor­ma­tionen ohne geson­derte Ankün­digung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröf­fent­li­chung zeitweise oder endgültig einzustellen.